Grundlegende Informationen zur Homöopathie
Die Homöopathie wurde von dem Arzt und Apotheker Dr. Samuel Hahnemann im Jahr 1796 gegründet und beruht auf dem Heilprinzip der Ähnlichkeit zwischen den Symptomen, die ein zur Behandlung kommender Patient aufweist und einer vorher am gesunden Menschen geprüften Arzneisubstanz pflanzlicher, mineralischer oder tierischer Herkunft. Um dies zu verstehen, müssen wir etwas in die Entwicklungsgeschichte der Homöopathie zurückgehen:
Hahnemann lebte in einer Zeit, in der man Arzneimittel ohne genauere Kenntnisse über deren pharmakologische Eigenschaften, also auch ohne eine „Vorabprüfung am Gesunden“ nur auf Gutdünken hin verordnete. Hahnemann hatte dies von Anfang an kritisiert und mahnte immer wieder dazu, doch nur solche Substanzen als Arzneimittel anzuwenden, von denen man schon v o r deren Anwendung am Kranken genau weiß, was sie letztlich auszulösen imstande sind, alles andere stufte er als rein spekulativ und unwissenschaftlich ein. Nun, wir wissen alle, dass er damit Recht hatte; die Zulassung einer Substanz als Arzneimittel setzt heute eine lange und zeitintensive Prüfung voraus – eben auch in der Schulmedizin und eben nicht nur im Labor, sondern auch am gesunden Probanden – so dass man durchaus sagen kann, dass Hahnemann einer der ersten Ärzte weltweit war, der diese – eben auch in Augen der „Schulmediziner“ sinnvolle und notwendige Arzneimittelprüfung gefordert hatte.
Hahnemann, der über 10 Sprachen beherrschte und durch Übersetzungen von medizinischer Fachliteratur seine große Familie ernährte, übersetzte eines Tages einen Artikel, in welchem behauptet wurde, dass Chinarinde deshalb gut bei der Malaria zu wirken imstande ist, weil sie eine magenstärkende Wirkung habe. Hahnemann machte daraufhin einen Selbstversuch und nahm selbst – ohne aber selbst an Malaria erkrankt zu sein – Chinarinde ein. Dabei entwickelte er Symptome, wie sie typischerweise bei der Malaria auftreten; setze er Chinarinde ab, verschwanden die Symptome wieder; nahm er es wieder ein, traten sie wieder auf, alles jedoch ohne Fieber. An diesem Punkt entwickelte sich schließlich die epochale Entdeckung des homöopathischen Wirkprinzips: Denn Hahnemann fragte sich nun, ob diese Chinarinde nicht deshalb bei einem Malariakranken gut zu helfen imstande ist, weil die Substanz Chinarinde im Eigenversuch bei ihm als Gesunden ganz ähnliche Symptome wie bei einem Kranken hervorgerufen hatte. Er machte in der Folgezeit viele auch therapeutische Versuche mit verschiedenen Arzneimittelsubstanzen und sah dabei seine Vermutung immer wieder bestätigt: Diejenige Substanz, die bei der Prüfung an einem Gesunden solche Symptome hervorgerufen hatte, wie sie nun ein auch zu behandelnden Patient aufweist, ist in der Lage, eben diesen Patienten mit eben dieser Substanz (und keiner anderen) zu heilen, so dass er 1796 das homöopathische Heilgesetz „Similia similibus curentur“ postulierte.
Hahnemann hatte damit ein Prinzip zur Heilung von Krankheiten entdeckt, welches auf einer Ähnlichkeit zwischen den Symptomen eines Patienten und den Symptomen einer am gesunden Probanden geprüften Arzneisubstanz beruht. Hahnemann begann dann, viele Arzneimittelprüfungen durchzuführen, um zu möglichst vielen verschiedenen Substanzen ihre für sie typischen Arzneimittelsymptome herauszufinden, indem er relativ gesunde Menschen über einen festgelegten Zeitraum eine bestimmte Substanz einnehmen ließ und sich die Symptome, die dabei auftraten, genau notierte. Da er aber sah, dass sich dabei auch Vergiftungssymptome entwickelten, begann er, diese Substanzen systematisch zu verdünnen und siehe da, sie wirkten trotz der Verdünnungen, und dies umso mehr, je mehr er die jeweilige Verdünnung noch mit heftigen Schüttelschlägen (= Potenzieren) versah. Diese hochpotenzierten Arzneisubstanzen sind bis heute der eigentliche Grund für den Streit ob der Wirksamkeit homöopathischer Mittel seitens der sogenannten Schulmedizin. Wir haben bis heute über 1000 Arzneisubstanzen, von denen wir recht genaue Kenntnisse über ihre Arzneimittelbilder haben.
Die entscheidende Frage ist nun, welches Mittel man im Einzelfall als Heilmittel anwenden muss. Hierzu sagt Hahnemann, dass nur die besonders charakteristischen Symptome eines Patienten den Ausschlag für ein bestimmtes Mittel geben dürfen, wenn man ein passendes Mittel sucht. Das bedeutet, dass man nicht blind alle 10, 20 oder 30 Symptome eines Patienten wählt, sondern, dass man aus der Gesamtheit aller psychischen, allgemeinen und lokalen Symptome die eben für diesen Behandlungsfall besonders typischen und charakteristischen Symptome auswählen muss. Es ergibt sich daraus in logischer Konsequenz, dass man erst einmal alle Symptome eines Patienten kennen muss, bevor man dann die ihn besonders charakterisierenden Symptome auswählen kann. Alleine die Kenntnis der Diagnose wie „Migräne“, „Neurodermitis“ etc. reicht für die homöopathische Behandlung nicht aus.
Zusammenfasssung:
Das entscheidende Grundgesetz der Homöopathie ist vor allem im Arzneimittelversuch am Gesunden, im Ähnlichkeitsgesetz und demnach in der Verordnung einer Heilsubstanz zu sehen, die im Arzneimittelversuch am Gesunden diejenigen Symptome erzeugt hat, wie sie nun der zu behandelnde Patient aufweist.
Die Auswahl der Symptome des Patienten erfolgt, in dem man den Patienten zunächst einer Gesamtanamnese unterzogen hat und damit alle seine psychischen, allgemeinen und lokalen Symptome kennt. Dann werden aus dieser Gesamtanamnese die besonders charakteristischen und individuellen Symptome herausgenommen und mit allen uns zur Verfügung stehenden Arzneimittelbildern verglichen. Dasjenige Arzneimittel, welches die größtmögliche Ähnlichkeit zu den Symptomen des Patienten aufweist, wird dann auch mit hoher Wahrscheinlichkeit das für den jeweiligen Patienten passende Mittel sein.
Das praktische Vorgehen in der homöopathischen Arztpraxis
Wenn Sie das erste Mal einen homöopathischen Arzt aufsuchen, wird zuerst eine sogenannte homöopathische Erstanamnese durchgeführt. Dabei schildert der Patient zunächst spontan seine Beschwerden, die ihn zum Arzt führen, daran anschließend wird er vom homöopathischen Arzt aber auch noch zu allen seinen seelischen, allgemeinen und lokalen Symptomen befragt, also z. B. zu seinen Charaktereigenschaften, Ängsten, Kümmernissen, seinem Appetit, seinen Vorlieben, Abneigungen und Unverträglichkeiten, seinem Stuhlgang, seinem Schlaf, seiner Haut etc..
Hat der homöopathische Arzt alle seine Symptome erfasst, wird er aus dieser Gesamtheit der Symptome die besonders charakteristischen Symptome auswählen und ein dazu passendes homöopathisches Mittel suchen und dieses in einer meist einmalig einzunehmenden Dosis verordnen.
Nach einer gewissen Wirkzeit wird dann eine homöopathische Folgeanamnese durchgeführt, in welcher man mit dem Patienten erneut alle Symptome durchspricht, um beurteilen zu können, wie der Heilungsverlauf war und ob das gegebene Mittel eine Wirkung hatte oder nicht.
Schulmedizin und Homöopathie – Grenzen und gemeinsame Chance
Jede Therapieform hat sicherlich ihre Stärken, aber auch ihre Grenzen, so käme wohl sicherlich kein homöopathischer Arzt auf die Idee, einen Herzinfarkt oder einen schweren Asthmaanfall primär homöopathisch zu behandeln, umgekehrt kann aber auch der schulmedizinisch arbeitende Kollege bei vielen vor allem chronischen Krankheiten nur palliativ (unterdrückend) arbeiten, wo wiederum die Homöopathie bessere Therapiemöglichkeiten besitzt. Das heißt nichts anderes, als dass sich beide Richtungen ergänzen sollten.
Dies setzt allerdings gegenseitigen Respekt und ein Anerkennen eigener Grenzen voraus. Gelingt dies, profitiert vor allem der Patient davon und dies sollte allen Ärzten oberstes Gebot sein, nicht aber die eigene Eitelkeit. Gerade bei der Neurodermitisbehandlung sind schulmedizinisch gesehen oft wichtige diagnostische Schritte zu unternehmen, die jedoch keinesfalls die dann durchzuführende homöopathische Behandlung stören, sondern mittels der Ergebnisse der Untersuchungen sogar unterstützen können.
Beide Methoden ergänzen sich. Jeder Arzt – auch der homöopathisch tätige – wird stets gemäß seiner ärztlichen Verantwortung und gemäß seines ärztlichen Wissens durchaus auch die schulmedizinischen Verfahren mit einbeziehen, z. B. eine sinnvolle Diagnostik veranlassen, oder auch einmal schulmedizinisch behandeln. So hat auch die Homöopathie nach ihrem Selbstverständnis Grenzen, die es seitens des homöopathisch tätigen Arztes anzuerkennen gilt, was ihm aber auf Grund seiner ärztlichen Ausbildung keine Probleme macht. Dies ist auch der Grund, warum dringend zu empfehlen ist, dass die klassische Homöopathie nur von Ärzten ausgeübt wird, da sonst die Gefahr besteht, dass Krankheiten verschleppt und Krankheitsentwicklungen nicht rechtzeitig erkannt werden können, schlichtweg deshalb, weil oftmals ein nicht-ärztlicher Behandler nicht in der Lage ist, solche Dinge mangels ärztlicher Ausbildung zu beurteilen.
Letztlich haben beide Methoden ihre Stärken und ihre Schwächen, der sinnvollste Weg besteht sicherlich darin, beide Methoden hinsichtlich ihrer Stärken zu bündeln.